Keine Betriebsausgaben für genutzte Räume einer Tagesmutter

Stuttgart (jur). Eine Tagesmutter kann für betrieblich und privat genutzte Räume keine Betriebsausgaben geltend machen. Eine Abgrenzung ist „im Ergebnis nicht praktikabel“ befand das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg in Stuttgart in einem am Donnerstag, 15. August 2019, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 8 K 751/17). Es wies damit eine Tagesmutter ab, die werktäglich ab 7.30 Uhr jeweils vier bis fünf Kinder betreut. In ihrem insgesamt 164 Quadratmeter großen Einfamilienhaus werden zwei ...

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