Keine Mietobergrenze für Neubau nach Abriss eines Hauses
Berlin (jur). Das Land Berlin darf den Abriss von leerstehenden Mietwohnungen nicht verweigern, nur weil der Vermieter mit einem Neubau höhere Mieten verlangen kann. Die in der Zweckentfremdungsverbot-Verordnung enthaltene Grenze, wonach für Ersatzwohnraum keine höhere Nettokaltmiete als 7,92 Euro pro Quadratmeter verlangt werden darf, ist unverhältnismäßig und damit nichtig, entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem am Mittwoch, 28. August 2019, bekanntgegebenen Urteil vom Vortag ( ...
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