Keine Umsatzsteuerbefreiung für Fahrschulunterricht

München (jur). Fahrschulen sind nicht als „Schulen“ von der Umsatzsteuer befreit. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit einem am Freitag, 16. August 2019, veröffentlichten Urteil entschieden (Az.: V R 7/19). Es handele sich hier um einen „spezialisierten Unterricht“ ohne den für Schulen und Universitäten typischen breiten Bildungsauftrag. Die Münchener Richter schlossen sich damit dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) an. Die klagende Fahrschule aus Niedersachsen bezeichnet sich sel ...

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