Leiharbeitnehmer zählen bei der betrieblichen Mitbestimmung mit

[URL='https://www.juraforum.de/rechtsanwalt/anwalt-karlsruhe/']Karlsruhe[/URL] (jur). [URL='https://www.juraforum.de/lexikon/unternehmen']Unternehmen[/URL] können mit dem Einsatz von Leiharbeitnehmern nicht die Mitbestimmung widerfahren. Denn bei der Berechnung der Arbeitnehmerzahl zählt dauerhafte [URL='https://www.juraforum.de/lexikon/leiharbeit']Leiharbeit[/URL] mit, wie der [URL='https://www.juraforum.de/lexikon/bundesgerichtshof']Bundesgerichtshof[/URL] (BGH) in Karlsruhe in einem am Dien ...

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