Mietpreisbremse mit Grundgesetz vereinbar

Karlsruhe (jur). Eine in einem angespannten Wohnungsmarkt eingeführte „Mietpreisbremse“ ist mit dem Grundgesetz vereinbar und schränkt das Eigentumsgrundrecht von Vermietern nicht unzulässig ein. Dies hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Dienstag, 20. August 2019, veröffentlichten Beschluss entschieden und die 2015 eingeführte Berliner Mietpreisbremse gebilligt (Az.: 1 BvL 1/18, 1 BvL 4/18 und 1 BvR 1595/18). Auch die Vertragsfreiheit oder der allgemeine Gleichheits ...

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