Möglicher Verstoß gegen das Datenschutzrecht ist kein Kartellverstoß

Düsseldorf (jur). Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat Facebook eine einstweilige Anordnung gegen das Bundeskartellamt erwirkt. Mögliche Verstöße gegen das Datenschutzrecht seien keine Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht, heißt es in dem Beschluss vom Montag, 26. August 2019; Machtmissbrauch oder anderweitige Wettbewerbsverstöße habe das Bundeskartellamt nicht dargelegt (Az.: VI-Kart 1/19 (V)). Nach seinen Nutzungsbedingungen darf Facebook nicht nur die Aktivitäten auf der ...

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