Nicht länger als 30 Minuten zur Kita
Koblenz (jur). Ein Kita-Platz sollte mit öffentlichen Verkehrsmitteln grundsätzlich innerhalb von 30 Minuten erreichbar sein. Bietet eine Kommune Eltern einen Betreuungsplatz an, für den eine Anfahrtszeit von 40 Minuten anfällt, ist dieser in der Regel unzumutbar, entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem am Freitag, 2. August 2019, bekanntgegebenen Beschluss (Az.: 7 B 10851/19.OVG). Im konkreten Fall hatte ein in Vollzeit berufstätiger Vater sein Kind ...
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