Polizei darf neue Drogen schon vor ihrem Verbot beschlagnahmen

Mannheim (jur). Immer wieder kommen neue Drogen auf den Markt. Eine Beschlagnahme solcher Stoffe ist bereits dann erlaubt, wenn ein Verbot erst kurz bevorsteht, wie der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim in einem am Dienstag, 27. August 2019, veröffentlichten Urteil entschied (Az.: 1 S 1772/19). Im Streitfall geht es um chemische Abwandlungen von LSD, einem der stärksten bekannten Halluzinogene. Der Antragsteller hatte solche sogenannte LSD-Derivate im Internet angebo ...

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