Rentenberater müssen weiterhin Gewerbesteuer zahlen
München (jur). Rentenberater müssen weiterhin Gewerbesteuer zahlen. Denn sie üben keine freiberufliche, sondern eine gewerbliche Tätigkeit aus, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Freitag, 16. August 2019, veröffentlichten Urteil entschied (Az.: VIII R 2/16 und VIII R 26/16). Er wies damit Rentenberaterinnen aus dem Rheinland und dem Raum Berlin ab. In ihren Steuererklärungen hatten sie Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit erklärt. Die Finanzämter waren damit nich ...
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