Steuergeheimnis geht Auskunftsanspruch der Presse vor
Leipzig (jur). Grundsätzlich kann die Presse von den Steuerbehörden keine Auskünfte über die dem Steuergeheimnis unterliegenden Daten verlangen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Donnerstag, den 29. August 2019 entschieden, dass ein Auskunftsanspruch nur geltend gemacht werden kann, "soweit hierfür ein zwingendes öffentliches Interesse besteht" (Az.: 7 C 33.17). Hier ging es um einen Einsatz von Polizei- und Steuerfahndern in einem Swingerclub. Der klagende Journalist ist Ch ...
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