Verbotenes Autorennen wegen Flucht vor Polizei

Stuttgart (jur). Wer vor der Polizei mit dem Auto flüchtet, kann ggf. auch wegen eines verbotenen Autorennens belangt werden. Dies hat das Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) in einem am Donnerstag, den 8. August 2019, verkündeten Beschluss (Az.: 4 Rv 28 Ss 103/19) entschieden. Denn auch bei einer solchen Flucht nähmen Autofahrer Schäden anderer billigend in Kauf. Nach den Feststellungen des Gerichts wurde der Fahrer von einem Polizeifahrzeug am 1. Mai 2018 um vier Uhr morgens aufgefordert an ...

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