Verstöße gegen das Lebensmittelrecht werden veröffentlicht

Leipzig (jur). Lebensmittel-Unternehmen können die Veröffentlichung von Verstößen gegen bestimmte Vorschriften, etwa für die Zusatzstoffe, nicht verhindern. Sie können nicht verlangen, dass die Kontrollbehörden dies vor einer Veröffentlichung nochmals neu überprüfen, urteilte am Donnerstag, 29. August 2019, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az.: 7 C 29.17). Danach ist zudem der Anspruch der Öffentlichkeit auf diese Informationen nicht auf produktbezogene Informationen beschrän ...

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