Wiederkehrender Straßenausbaubeitrag wird nicht durch hohes Verkehrsaufkommen gemindert

Neustadt/Weinstraße (jur). Die Eigentümer können aufgrund des unterschiedlichen Verkehrsaufkommens auf den Straßen keine wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge in unterschiedlicher Höhe zum Bezahlen verlangen. Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße hat in einem am Freitag, den 2. August 2019 verkündeten Urteil (Az.: 1 K 1597/18.NW) entschieden, dass der Beitrag nicht dazu bestimmt sei, Grundstücke an einer einzigen Straße anzubinden, sondern vielmehr an ein Straßennetz. Die ...

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