„Zweitlotterien“ sind keine Lotterien
Karlsruhe (jur). Sogenannte Zweitlotterien dürfen nicht im Internet vermittelt werden. Denn dies seien letztlich Wetten auf Lottoergebnisse, so dass ein Anbieten im Internet gegen den Glücksspielstaatsvertrag verstößt, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe in einem am Dienstag, 28. August 2019, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 9 U 1359/18). Damit scheiterte ein Glücksspielanbieter mit Sitz in Gibraltar auch in zweiter Instanz vor Gericht. Er bot auf seinem Internetangebot die Vermit ...
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