„Zweitlotterien“ sind keine Lotterien

Karlsruhe (jur). Sogenannte Zweitlotterien dürfen nicht im Internet vermittelt werden. Denn dies seien letztlich Wetten auf Lottoergebnisse, so dass ein Anbieten im Internet gegen den Glücksspielstaatsvertrag verstößt, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe in einem am Dienstag, 28. August 2019, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 9 U 1359/18). Damit scheiterte ein Glücksspielanbieter mit Sitz in Gibraltar auch in zweiter Instanz vor Gericht. Er bot auf seinem Internetangebot die Vermit ...

from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/30BrRKY
Anwalt SB

Comments

Popular posts from this blog

Anwaltssoftware im Fokus: Welche digitale Lösung passt zu Ihrer Kanzlei?

SG Osnabrück hält Kürzungen bei ausreisepflichtigen Asylbewerbern für verfassungsgemäß

Gültigkeit des „Europäischen Haftbefehls“ aus Österreich bestätigt