Anspruch auf Intimsphäre steht auch Demenzkranken zu
Karlsruhe (jur). Auch Demenzkranke müssen bei einer Betreuung im Heim nicht lückenlos beaufsichtigt werden. Denn auch Demenzkranke haben -soweit möglich- einen Anspruch darauf, dass ihre Intimsphäre so weit wie möglich geschützt wird, wie das OLG Karlsruhe in einem am Mittwoch, den 25. September 2019, verkündeten Urteil (Az.: 7 U 21/18) unterstrich. Danach kann eine Krankenkasse keinen Ersatz für die Behandlungskosten durch einen Sturz auf eine Toilette im Pflegeheim verlangen. Eine 83- ...
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