Bei Verletzung durch Hunderauferei können auch beide Halter haftbar sein
Karlsruhe (jur). Wenn zwei nicht angeleinte Hunde in einen Kampf geraten, können beide Besitzer gleichermaßen für die Gesundheitsschäden verantwortlich sein, die Frauchen oder Herrchen aufgrund der Tiergefahr, die von beiden Tieren ausgeht, erleiden. Dies gilt zumindest dann, wenn der konkrete Ablauf, wie die Verletzung eingetreten ist, nicht mehr geklärt werden kann, entschied das OLG Karlsruhe in einem am Montag, 23. September 2019 verkündeten Urteil (Az.: 7 U 24/19). Im konkreten Fall ...
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