Betriebsrente kann bei Beschäftigungsbeginn mit 50 ausgeschlossen werden

Karlsruhe (jur). Die Arbeitgeber können Arbeitnehmer, die mit über 50 Jahre in den Betrieb einsteigen, weiterhin von der betrieblichen Altersversorgung ausschließen. Eine Verfassungsbeschwerde gegen ein entsprechendes Urteil des Bundesarbeitsgerichts war vor dem Bundesverfassungsgericht erfolglos (Az.: 1 BvR 684/14). Im vorliegenden Fall sei die Verletzung des Grundsatzes der Gleichbehandlung und Diskriminierung aufgrund des Geschlechts jedenfalls nicht hinreichend begründet, so die Verfassu ...

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