Birken müssen nicht aufgrund fallender Blätter gefällt werden

Karlsruhe (jur). Pollenflug, fallende Blätter oder Baumsamen müssen Nachbarn in der Regel als "Naturereignis" tolerieren. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: V ZR 218/18) hat am Freitag, den 20. September 2019 entschieden, dass der Eigentümer einer mit Birken bedeckten Liegenschaft vom Grundstücksnachbarn wegen der auf dessen Liegenschaft auftretenden "Birkenimmissionen" nicht als "Störer" angesehen werden kann. Konkret ging es um drei rund 18 Meter hohe Birken auf einem Grundst ...

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