Bundesländer können für Spielhallen verbindliche Sperrzeiten festlegen
Leipzig (jur). Die Bundesländer können für Spielhallen verbindliche Sperrzeiten vorschreiben. Darauf aufbauend können Kommunen frühere Ausnahmen widerrufen, entschied das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag, 12. September 2019 (Az.: 8 C 7.18). Der Vertrauensschutz bestehe dann nicht mehr, wenn sich die Kommune den Widerruf vorbehalten hat, so beurteilten die Richter in Leipzig die Rechtslage in Rheinland-Pfalz. Damit hat das Bundesverwaltungsgericht eine Betreiberin einer Glücksspielha ...
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