Das Vergessen von Zinsen bedeutet nicht, dass Zinsen abgelehnt werden

Essen (jur). Zahlt ein Sozialamt auf Anordnung des Gerichts Leistungen nach, sind diese zu verzinsen. Wird dies vergessen, bedeutet dies nicht, dass die Behörde die Zahlung von Zinsen verweigert, wie das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen Essen in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 17. Juni 2019 (Az.: L 20 SO 479/17) entschieden hat. Nach diesem Urteil kann ein Empfänger von Sozialhilfe keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten eines Anwalts erheben, den er beigezogen hatt ...

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