Fotos von Demonstrationen dürfen von Polizei nicht auf Facebook veröffentlicht werden

Münster (jur). Die Polizei ist es grundsätzlich nicht erlaubt, Fotos und Videos von Demonstrationen oder ähnlichen Versammlungen auf Twitter oder Facebook zu veröffentlichen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen in Münster (Az.: 15 A 4753/18) hat am Dienstag, den 17. September 2019 entschieden, dass auch das Fotografieren im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Polizei "einschüchternd, abschreckend oder in sonstiger Weise verhaltenslenkend auf die Teilnehmer einer Versamml ...

from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/30nCMXX
Anwalt SB

Comments

Popular posts from this blog

Anwaltssoftware im Fokus: Welche digitale Lösung passt zu Ihrer Kanzlei?

SG Osnabrück hält Kürzungen bei ausreisepflichtigen Asylbewerbern für verfassungsgemäß

Gültigkeit des „Europäischen Haftbefehls“ aus Österreich bestätigt