Für Diesel-Manipulation ist VW haftbar

Frankfurt am Main (jur). Volkswagen hat mit einem abgasmanipulierten Diesel-Pkw bewusst und sittenwidrig Kunden geschädigt und muss dafür Schadenersatz zahlen. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) am Mittwoch, den 25. September 2019 entschieden (Az.: 17 U 45/19). Nach dieser Regelung müssen sich die Kunden jedoch die bisherige Nutzung ihres Fahrzeugs auf den Kaufpreis anrechnen lassen. Der Kläger hatte im Mai 2009 einen VW Tiguan 2.0 l TDI gekauft. Der TDI ist mit einem Di ...

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