Für Mittellose Krankenversicherungsschutz durch „Quasi-Versicherung“
Kassel (jur). Armen Personen, die keine Krankenversicherung haben, muss trotzdem Krankenversicherungsschutz gewährt werden. Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 8 SO 15/18 R) hat am Donnerstag, den 5. September 2019 entschieden, dass Empfänger von Sozialhilfe ohne Krankenversicherung aufgrund ihrer ehemaligen Privatversicherung nicht gezwungen werden können, wieder eine private Krankenversicherung im Basistarif abzuschließen. Die Betroffenen können im Rahmen der so genannten Quas ...
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