Für Pesto mit Rucola reichen 1,5 Prozent Rucola aus

Frankfurt am Main (jur). Bei der Werbung für Lebensmittel zählt nicht nur die Menge, sondern auch die Intensität des Geschmacks der Zutaten. Ein Pesto kann daher als "Pesto mit Basilikum und Rucola" verkauft werden, wenn es den richtigen Geschmack hat, so das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) in einem am Montag, den 16. September 2019 bekanntgegebenen Urteil (Az.: 6 U 133/18). Die Tatsache, dass das Pesto nur 1,5 Prozent Rucola enthält, spiele dann keine Rolle mehr. Das umstrittene Pesto en ...

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