Für Presseverlage wahrscheinlich kein Schadensersatz von Google

Luxemburg (jur). Die deutschen Presseverleger werden mit ihrer Forderung nach Entschädigung von Google hinsichtlich der Veröffentlichung kurzer Auszüge aus Presseartikeln in den Suchergebnissen der "Google News“ wahrscheinlich mit leeren Händen dastehen. Die einschlägigen deutschen Schutzvorschriften finden keine Anwendung, da Deutschland seinen Entwurf nicht - wie vom EU-Recht gefordert - vorab bei der EU-Kommission übermittelt hat. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (Rech ...

from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/2LwWbl7
Anwalt SB

Comments

Popular posts from this blog

Anwaltssoftware im Fokus: Welche digitale Lösung passt zu Ihrer Kanzlei?

SG Osnabrück hält Kürzungen bei ausreisepflichtigen Asylbewerbern für verfassungsgemäß

Gültigkeit des „Europäischen Haftbefehls“ aus Österreich bestätigt