Im Einzelfall muss Krankenkasse Sport-Beinprothese zahlen

München (jur). Behinderte Menschen mit einem oder zwei fehlenden Beinen können im Einzelfall von ihrer gesetzlichen Krankenversicherung auch die Erstattung einer zusätzlichen Sportprothese verlangen. Obwohl die Krankenkasse für den Vereinssport keine Sportprothese bezahlen müsse, könne eine Entschädigung für Behinderungen im allgemeinen Sport, wie z.B. Joggen in der Freizeit, in Betracht gezogen werden, entschied das Bayerische Landessozialgericht (LSG) in einem kürzlich veröffentlicht ...

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