In Brandenburg sind Namensschilder für Polizisten verfassungsgemäß

Leipzig (jur). Die Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte in Brandenburg ist verfassungsgemäß. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht Leipzig am Donnerstag, den 26. September 2019 entschieden (Az.: 2 C 32.18 und 2 C 33.18). Die Kennzeichnungen dienten der Transparenz und der Bürgernähe. Brandenburg hatte eine solche Regelung 2013 eingeführt. Danach müssen Polizisten bei Amtshandlungen ein Namensschild an ihren Uniformen tragen. Bei Operationen in Hundertschaften, sogenannten geschlossene ...

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