In Hessen können Ledige Beihilfe für künstliche Befruchtung bekommen

Kassel (jur). Das Land Hessen muss auch nicht verheirateten Beamtinnen, deren Kinderwunsch noch nicht erfüllt ist, Beihilfe zu einer künstlichen Befruchtung gewähren. Das Hessische Verwaltungsgericht (VGH) in Kassel (Az.: 1 A 731/17) hat am Dienstag, den 24. September 2019, entschieden, dass es im Land Hessen keine Rechtsgrundlage für den Ausschluss lediger Beamtinnen von solchen Leistungen gibt. Ein Ausschluss von Leistungen, die durch eine einfache Verwaltungsvorschrift erlassen werden, re ...

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