„Käse-Alternative“ darf als solche beworben werden

Celle (jur). Nicht alle Produkte mit dem Wort "Käse" müssen auch "Käse" enthalten. Wenn ein Unternehmen für eine "vegane Käse-Alternative" oder eine "gereifte Käse-Alternative" wirbt, ist dies für den Verbraucher weder unlauter noch irreführend, entschied das OLG Celle in einem kürzlich veröffentlichten Hinweisbeschluss vom 6. August 2019 (Az.: 13 U 35/19). Obwohl ein Gemüseprodukt nicht als "Käse" beworben werden dürfe, sei die Bezeichnung als "Käse-Alternative" jedoch zulässig u ...

from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/2zPsYv2
Anwalt SB

Comments

Popular posts from this blog

Anwaltssoftware im Fokus: Welche digitale Lösung passt zu Ihrer Kanzlei?

SG Osnabrück hält Kürzungen bei ausreisepflichtigen Asylbewerbern für verfassungsgemäß

Gültigkeit des „Europäischen Haftbefehls“ aus Österreich bestätigt