„Käse-Alternative“ darf als solche beworben werden
Celle (jur). Nicht alle Produkte mit dem Wort "Käse" müssen auch "Käse" enthalten. Wenn ein Unternehmen für eine "vegane Käse-Alternative" oder eine "gereifte Käse-Alternative" wirbt, ist dies für den Verbraucher weder unlauter noch irreführend, entschied das OLG Celle in einem kürzlich veröffentlichten Hinweisbeschluss vom 6. August 2019 (Az.: 13 U 35/19). Obwohl ein Gemüseprodukt nicht als "Käse" beworben werden dürfe, sei die Bezeichnung als "Käse-Alternative" jedoch zulässig u ...
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