Kein Einkommen bei Zahlung von Restschuldversicherung
Kassel (jur). Die Absicherung eines Bankkredits mit einer Ausfall- oder Restschuldversicherung geht im Notfall nicht beim Jobcenter verloren. Zahlungen durch den Versicherer auf das Darlehenskonto dürfen von der Behörde nicht als Einkommen angerechnet werden, so urteilte am 29. August 2019 das Bundessozialgericht (BSG) Kassel (Az.: B 14 AS 42/18 R). Damit wurde einer Familie aus dem Rhein-Sieg-Kreis recht gegeben. Die Eltern hatten ein Darlehen mit monatlichen Raten von 760 Euro abgeschlossen ...
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