Kein Schadensersatz bei Hunderettung aus Auto in brennender Sonne

Nürnberg (jur). Feuerwehrleute dürfen einen in einem Wohnwagen eingesperrten Hund bei sommerlicher Hitze retten und die Fahrzeugtür gewaltsam öffnen. Es ist für die Feuerwehr nicht zumutbar, dass die Eigentümerin während der Teilnahme an einem Bundesligaspiel im Stadion zuerst ausgerufen wird, entschied das Oberlandesgericht Nürnberg (OLG) in einem am Montag, den 9. September 2019 bekanntgegebenen Hinweisbeschluss (Az.: 4 U 1604/19). Im konkreten Fall hatten die Klägerin und ihre Famil ...

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