Keine Kostenübernahme durch Krankenkasse für Brust-OP bei Krebsangst
Celle (jur). Die Angst vor Brustkrebs allein rechtfertigt nicht die Entfernung der Brustdrüsen auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung. Das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen hat in einem am Montag, den 16. September 2019 bekanntgegebenen Urteil (Az.: L 16 KR 73/19) entschieden, dass Angst und psychische Belastung vorrangig psychotherapeutisch behandelt werden müssen. Die jetzt 45-jährige Kläger leidet ohnehin unter Depressionen und Angstzuständen. Im Alter von 40 Jahre ...
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