Kommunalverfassung in Niedersachsen erlaubt keine Doppelfunktion

Lüneburg (jur). Ein Bürgermeister kann nicht gleichzeitig Mitglied des Kreistages sein. Dies gilt in jedem Fall nach dem Kommunalwahlrecht in Niedersachsen, wie am 3. September 2019 vom Oberverwaltungsgericht Niedersachsen (OVG) in Lüneburg gegen den Goslarer Bürgermeister Oliver Junk (Az.: 10 LC 231/18) entschieden wurde. Bei den Kommunalwahlen vom 11. September 2016 war Junks' Name die Nummer 1 im Wahlvorschlag der CDU für Wahlkreis Nord des Landkreises Goslar. Wie erwartet wurde Junk in ...

from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/2zKWBxs
Anwalt SB

Comments

Popular posts from this blog

Anwaltssoftware im Fokus: Welche digitale Lösung passt zu Ihrer Kanzlei?

SG Osnabrück hält Kürzungen bei ausreisepflichtigen Asylbewerbern für verfassungsgemäß

Gültigkeit des „Europäischen Haftbefehls“ aus Österreich bestätigt