Kommunalverfassung in Niedersachsen erlaubt keine Doppelfunktion
Lüneburg (jur). Ein Bürgermeister kann nicht gleichzeitig Mitglied des Kreistages sein. Dies gilt in jedem Fall nach dem Kommunalwahlrecht in Niedersachsen, wie am 3. September 2019 vom Oberverwaltungsgericht Niedersachsen (OVG) in Lüneburg gegen den Goslarer Bürgermeister Oliver Junk (Az.: 10 LC 231/18) entschieden wurde. Bei den Kommunalwahlen vom 11. September 2016 war Junks' Name die Nummer 1 im Wahlvorschlag der CDU für Wahlkreis Nord des Landkreises Goslar. Wie erwartet wurde Junk in ...
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