Nach jeder Betriebsprüfung durch die Rentenversicherung ist ein Bescheid Pflicht
Kassel (jur). Nach steuerlichen Betriebsprüfungen haben Arbeitgeber künftig immer Anspruch auf einen genauen Prüfungsnachweis der deutschen Rentenversicherung. Auch wenn bei der Prüfung kein Einwand festgestellt wurde, muss im Ergebnis der Prüfung, angegeben werden, wer oder was geprüft wurde. So urteilte am Donnerstag, den 19. September 2019, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 12 R 25/18 R und später). Dies solle mehr Rechtssicherheit schaffen. Vor Gericht sind mehrere Fami ...
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