Nicht automatisch Asyl bei unklarer Situation für zurückkehrende Syrer

Leipzig (jur). Die unklare Situation der Rückkehr von Männern nach Syrien führt nicht zur Anerkennung des Flüchtlingsstatus. Sind Flüchtlinge unverfolgt ausgereist, müssen sie selbst die Verfolgung im Falle der Rückkehr nachweisen, wie das Bundesverwaltungsgericht Leipzig in einem am Montag, den 2. September 2019 veröffentlichten Urteil (Az.: 1 C 31.18) entschieden hat. Hintergrund ist die Sorge um Verfolgung aufgrund des Entzugs vor dem Militär- oder Reservedienst. Unter den Flüchtli ...

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