PC einer Schülerin muss nicht vom Jobcenter bezahlt werden
Karlsruhe (jur). Schüler, die Hartz-IV-Leistungen bekommen, können beim Jobcenter keinen Zuschuss für einen Computer mit Internetanschluss verlangen. Es gehe nicht um einen hierzu erforderlichen "unabweisbaren laufenden Bedarf", selbst wenn der Computer regelmäßig für den Schulunterricht benötigt werde, entschied das Sozialgericht Karlsruhe in einem am Mittwoch, den 18. September 2019 veröffentlichten Urteil (Az.: S 15 AS 627/18). Die Karlsruher Richter stellten sich damit gegen die Mein ...
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