Polizei muss bei Genehmigung einer Versammlung auch für Halteverbote sorgen
Münster (jur). Wenn von der Polizei eine Versammlung genehmigt wird, muss sie auch dafür sorgen, dass die notwendigen Halteverbote gegeben sind. Sie darf es mit dem Hinweis auf fehlende Zuständigkeit nicht auf die Veranstalter abwälzen, wie vom Verwaltungsgericht Münster am 16. September 2019 entschieden (Az.: 1 L 908/19). Im Eilverfahren wurde damit den Veranstaltern recht gegeben, die für den 20.September eine Veranstaltung geplant hatten. An diesem Tag sollen bundesweit Aktionen zur Un ...
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