Strahlenschäden durch sowjetische Atomtests können Versorgungsanspruch begründen

Kassel (jur). Sowjetische Atomwaffentests im heutigen Kasachstan können zu Versorgungsansprüchen für Spätaussiedler führen. Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) am Donnerstag, den 12. September 2019 in Kassel bekräftigt (Ref.: B 9 V 2/18). Voraussetzung ist, dass die Betroffenen gewaltsam umgesiedelt wurden und dass die aktuellen Krankheiten mit hinreichender Wahrscheinlichkeit durch eine vorherige Strahlenbelastung verursacht wurden. Im Hauptfall wurden die Eltern der Klägerin 1945 zu ...

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