Terrorabwehr ist Aufgabe des Staates

Berlin (jur). Wenn die Kommunen den Veranstalter einer Großveranstaltung zu den Kosten der Terrorismusabwehr heranziehen wollen, muss das jeweilige Land zunächst eine Rechtsgrundlage dafür schaffen. Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einem am Freitag, den 30. August 2019 verkündeten Urteil zum Weihnachtsmarkt vor dem Schloss Charlottenburg (Az.: 24 K 301.18) betont, dass die Terrorismusbekämpfung grundsätzlich eine „Aufgabe des Staates" ist. Der Weihnachtsmarkt vor dem Schloss Charlot ...

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