Trotz Laktose- und Fruktoseunverträglichkeit polizeidiensttauglich
Koblenz (jur). Auch ein Polizist mit Laktose- und Fruktoseintoleranz kann für Sicherheit sorgen. Wenn der Polizeiarzt einen Bewerber des Polizeidienstes wegen der damit zu erwartenden "unzureichenden Verdauungsleistung" als ungeeignet für den Polizeidienst bescheinigt, kommt es letztendlich darauf an, wie der Betreffende seine gesundheitlichen Einschränkungen unter Kontrolle hat, entschied das Verwaltungsgericht Koblenz in einer am Donnerstag, den 5. September 2019, bekannt gegebenen Beschlus ...
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