Trotz Verfahren in Karlsruhe sind vollständige Hartz-IV Kürzungen möglich

Essen (jur). Die Jobcenter dürfen die Empfänger von Arbeitslosengeld II trotz des anhängigen Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht über die Rechtmäßigkeit von Hartz IV-Sanktionen weiterhin mit der vollständigen Aufhebung ihrer Hilfeleistung bestrafen. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen in einem Beschluss vom Mittwoch, den 4. September 2019 (Az.: L 7 AS 987/19 B ER) entschieden. Im konkreten Fall sollte ein Hartz IV-Empfänger aus dem Raum Aachen fünf Bewerb ...

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