Während Klassenfahrt ist behinderungsbedingter Unfall nicht versichert

Darmstadt (jur). Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz während einer Klassenfahrt ist auf den organisatorischen Zuständigkeitsbereich der Schule beschränkt. Stürzt eine behinderte Schülerin, ist diese deshalb dann nicht versichert, wenn der Sturz letztlich auf die durch die Behinderung verursachte Krämpfe zurückzuführen ist, hat das Landessozialgericht Hessen (LSG) in Darmstadt in einem am Dienstag, den 17. September 2019 veröffentlichten Urteil (Az.: L 3 U 7/18) entschieden. Die d ...

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