Wenn Zweck eines Fotos bekannt ist, darf dies auch in Schuljahrbuch

Koblenz (jur). Ein Lehrer, der mit seiner Klasse in einer Fototermin fotografiert wird, stimmt ebenfalls der Veröffentlichung des Bildes zu. Werden die Fotos nur für ein Schuljahrbuch verwendet, ist eine Zustimmung nicht einmal erforderlich, wie das Verwaltungsgericht Koblenz in einem am Montag, den 23. September 2019 verkündeten Urteil (Ref.: 5 K 101/19.KO) entschieden hat. Es wies damit einen Lehrer von einem Gymnasium in Rheinland-Pfalz ab. Im Gegensatz zum Vorjahr hatte er am Fotoshootin ...

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