Zuschuss für Treppenlift nur bei Erleichterung der häuslichen Pflege
Osnabrück (jur). Pflegebedürftigem, die private versichert sind, können nur unter strengen Bedingungen einen Zuschuss für einen häuslichen Treppenlift erhalten. Der Wunsch, einen Massagesessel und eine Hängeschaukel im Untergeschoss zu benutzen, reiche als Grund für eine Förderung nicht aus, urteilte das Sozialgericht Osnabrück in einem am Montag, den 9. September 2019 verkündeten Urteil (Az.: S 14 P 9/17). Die Klage wurde von einer privat versicherten Rollstuhlfahrerin mit Pflegegrad ...
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