Zweite Ausbildung für Hörbehinderte muss von Arbeitsagentur nicht gefördert werden
Osnabrück (jur). Die Bundesagentur für Arbeit (BA) muss Hörgeschädigten nur die notwendige Ausbildung fördern, nicht die bestmögliche. Dies hat das Sozialgericht Osnabrück in einem am Montag, den 23. September 2019 im Rahmen eines vorläufigen Rechtsschutzverfahrens verkündeten Beschluss geklärt und einer Frau verweigert, eine zweite Ausbildung zur Erzieherin gefördert zu bekommen (Az.: S 43 AL 68/19 ER). Bei der hörgeschädigten Frau liegt als Grad der Behinderung 100 vor. Außerdem ...
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