Bei Komplikationen nach Brust-OP ist Eigenanteil zu zahlen

Kassel (jur). Krankenkassen müssen weiterhin für Komplikationen nach Brustvergrößerungen oder anderen kosmetischen Eingriffen nicht allein aufkommen. Der gesetzliche Eigenanteil der Versicherten führt nicht zu unzulässiger Diskriminierung von Frauen, so das Bundessozialgericht (BSG) Kassel in einem am Dienstag, den 22. Oktober 2019, veröffentlichten Urteil (Az.: B 1 KR 37/18 R). Auch eine Ungleichbehandlung im Vergleich zu anderen riskanten Verhaltensweisen sei gerechtfertigt. Im Juni 20 ...

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