Bis zu zehn Kilometer Fahrradfahren ist für Hartz-IV-Empfänger zumutbar

Celle (jur). Beziehern von Hartz-IV-Leistungen ist es zumutbar, auf dem Weg zur Arbeit bis zu zehn Kilometer mit dem Fahrrad zurücklegen. Erst wenn die Fahrraddistanz über Grenze von zehn Kilometern liegt und die Arbeitsstelle nicht ohne Weiteres mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreicht werden kann, dann komme für die Anschaffung eines Autos eine Förderung in Betracht, so entschied das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in Celle in einem am Montag, den 7. Oktober 2019, in ei ...

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