Brillenreparatur muss nicht von Sozialhilfe bezahlt werden
Kassel (jur). Sozialhilfeempfänger bekommen in der Regel vom Sozialamt die Kosten der Reparatur einer kaputten Brille erstattet. Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat jedoch in einem am Mittwoch, den 2. Oktober 2019, schriftlich veröffentlichten Urteil (Az.: B 8 SO 13/18 R) entschieden, dass neue Brillengläser aufgrund einer Verschlechterung der Sehstärke ab 0,5 Dioptrien oder mehr aus eigener Tasche bezahlt werden müssen. Ein Reutlinger, der neben seiner Rente auch auf Sozialleistun ...
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