Erleichterung für bewachten Ausgang langjährig Inhaftierter
Karlsruhe (jur). Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Hafterleichterungen von Gefangenen erleichtert. Mindestens ein bewachter Ausgang müsse bei langjährig Inhaftierten möglich sein, wenn Flucht oder andere Gefahren nicht ganz konkret drohen, erläuterten die Karlsruher Richter in drei am Freitag, den 18. Oktober 2019, veröffentlichten Beschlüssen (Az.: 1 BvR 1165/19, 1 BvR 681/19 und 1 BvR 650/19). "Gefangenen müssen lebenstüchtig bleiben, dass sie sich im Falle einer Entlas ...
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