Ersthelfer erhalten für psychische Schäden keine Entschädigung

Darmstadt (jur). Wenn Ersthelfer, wie Feuerwehrleute oder Straßenwärter, nach einem traumatischen Unfallerlebnis an einer posttraumatischen Belastungsstörung leiden, ist diese nicht als Berufskrankheit anzuerkennen. Es liegen nicht genügend wissenschaftliche Erkenntnisse darüber vor, dass nur wiederholte traumatische Erfahrungen der Ersthelfer diese psychische Erkrankung verursachen, entschied das Hessische Landessozialgericht Darmstadt in einem am Donnerstag, den 10. Oktober 2019 bekanntge ...

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